Regelungen ab dem 24.11.2021

Grundsätze

 

  • Besucher der Sportanlage müssen immunisiert sein (2G – geimpft oder genesen). Ein entsprechender Nachweis, sowie ein Ausweisdokument sind mitzuführen.
  • Teilnehmer am Trainings- und Spielbetrieb müssen ebenfalls immunisiert sein (2G – geimpft oder genesen).Hier ist der Nachweis einmalig dem Übungsleiter vorzuzeigen und ein Ausweisdokument immer mitzuführen. (Trainer und Übungsleiter sind wie Teilnehmer zu bewerten)
  • Die Übungsleiter haben eine vollständig ausgefüllte Liste immer mitzuführen, eine Kopie dieser Liste muss in der Geschäftsstelle hinterlegt sein.

 

Sportheim

 

  • Das Sportheim darf nur mit einer medizinischen Maske betreten werden.

 

Ausnahmen

 

  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren, hier gilt weiterhin die konstante Testung in den Schulen als ausreichend.
  • Personen die über ein ärztliches Attest verfügen und sich dementsprechend nicht gegen Covid-19 impfen lassen dürfen, sind von der 2G Regelung ausgenommen. Müssen aber dementsprechend getestet sein.

 

Der Vorstand wird die Nutzung und Einhaltung der Regeln überprüfen.

Bei Verstößen wird die Sportanlage umgehend für Zuschauer geschlossen und der Trainingsbetrieb eingestellt.